Frauenbeauftragte

Kontakt:

Antje Menz
Diakonisches Zentrum Spittergrund Tambach-Dietharz

Ina Ludwig
Pflegestift Geizenberg

Ines Laufer
Diakonische Seniorenwohngemeinschaft am Anger

Im Bodelschwingh-Hof Mechterstädt wurde im Juni 2014 im Rahmen der Neuregelung des Landesheimgesetzes Thüringen die Position der Frauenbeauftragten eingeführt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Interessen und Rechte der Frauen in unseren Einrichtungen der Altenhilfe zu stärken und ihnen eine Anlaufstelle für ihre Anliegen zu bieten.

Die Frauenbeauftragte ist eine weibliche Person, die entweder von der Einrichtung bestellt oder von den Klientinnen der Einrichtung gewählt wird. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, sich für die Belange der Frauen einzusetzen und ihnen bei Problemen und Herausforderungen zur Seite zu stehen. Insbesondere fungiert sie als Ansprechpartnerin und Beraterin bei Themen wie sexueller Belästigung sowie psychischer oder körperlicher Gewalt.

Die Frauenbeauftragte ist ein weiteres wichtiges Mitglied in unserem Team, das neben dem Bewohnerfürsprecher oder dem Bewohnerbeirat bei Problemen angesprochen werden kann. Ihre Amtszeit beträgt in der Regel vier Jahre, danach wird sie entweder neu bestellt oder gewählt, um sicherzustellen, dass die Interessen der Frauen kontinuierlich vertreten werden.

Im Bodelschwingh-Hof Mechterstädt nehmen wir die Anliegen und Bedürfnisse unserer Bewohnerinnen ernst und sind bestrebt, eine unterstützende und sichere Umgebung für alle zu schaffen. Die Frauenbeauftragte spielt dabei eine wesentliche Rolle und trägt aktiv dazu bei, dass Frauen in unseren Einrichtungen die Unterstützung und den Schutz erhalten, den sie benötigen.