Bildungspaket
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Tanja Schreyer
Klosterplatz 6, 99867 Gotha
Telefon: (03621) 30-5846
Telefax: (03621) 30-5831
E-Mail: kirchenkreissozialarbeit@diakonie-gotha.de
Termine nach Vereinbarung
Leistungen für Kinder und Jugendliche aus dem Bildungspaket des SGB II
Ergänzend zum Regelsatz können Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beanspruchen (§28 SGB II). Dafür muss aber ein gesonderter Antrag gestellt werden. Ohne Antrag – keine Leistungen.
Leistungen für Bildung können gewährt werden für:
- Schul- und Kita-Ausflüge
- Mehrtägige Klassenfahrten
- Schulbedarf/Schulmaterialien
- Lernförderung (Nachhilfe)
- Mittagsverpflegung in der Schule oder Kindertagesstätte
- Schülerbeförderung
Leistungen für soziale Teilhabe
Für Kinder und Jugendliche können Kosten im Umfang von jährlich bis zu 120 Euro, also monatlich 10 Euro, die aber angespart werden können, übernommen werden.
- Mitgliedsbeiträge für Sportvereine und in den Bereichen Spiel, Kultur und Geselligkeit
- Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht in Musikschulen, in Volkshochschulen oder bei Privatpersonen) und vergleichbare Aktivitäten der kulturellen Bildung
- Teilnahme an Freizeiten
Über genaue Anspruchsvoraussetzungen, das Antragsverfahren und die Leistungserbringung können Sie sich in unserer Sozial- und Lebensberatung informieren.