Obdachlosigkeit
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Tanja Schreyer
Klosterplatz 6, 99867 Gotha
Telefon: (03621) 30-5846
Telefax: (03621) 30-5831
E-Mail: kirchenkreissozialarbeit@diakonie-gotha.de
Termine nach Vereinbarung
Was tun bei Obdachlosigkeit?
Notunterbringung, Beratung, weiterführende Hilfen
Akut obdachlos ist man, wenn man über keinerlei adäquates Obdach für die Nacht verfügt (eigene Wohnung, Freunde, Familie, Pension etc.) und auch keinerlei Ressourcen und Möglichkeiten hat, sich dieses kurzfristig zu verschaffen (z.B. Geld, um Pension oder Hotelzimmer anzumieten). An wen kann man sich nun wenden, um im Notfall ein Obdach für die Nacht zu bekommen?
Bei der akuten Obdachlosigkeit handelt es sich um eine mögliche Gefährdungslage nach Ordnungsbehördengesetz. Somit ist der zuständige Ansprechpartner das Ordnungsamt der Stadt/Gemeinde, in der die Obdachlosigkeit auftritt. So beispielsweise für:
die Stadt Gotha:
Stadtverwaltung Gotha – Ordnungsamt - Ordnungsbehördliche Aufgaben, Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, 99867 Gotha, Telefon: (03621) 222-715 (oder die Zentrale: 222-0)
die Stadt Waltershausen:
Stadtverwaltung Waltershausen – Ordnungsamt, Markt 1, 99880 Waltershausen, Telefon: (03622) 630 130
die Stadt Ohrdruf:
Stadtverwaltung Ohrdruf, Marktplatz 1, 99885 Ohrdruf, Telefon: (03624) 3300
Außerhalb der Öffnungs- bzw. Arbeitszeiten der Stadt- und Gemeindeverwaltungen gehen die ordnungsbehördlichen Aufgaben an die Polizeiinspektion Gotha über, d.h. man muss sich an die PI wenden und diese muss dann über die Unterbringung entscheiden bzw. die Unterbringung organisieren. Die Polizei ist dann stellvertretend für die Ordnungsbehörde zuständig.
Kontakt PI Gotha, Leitstelle, Schubertstraße 6, 99867 Gotha, Telefon: (03621) 78-0
Nur die Ordnungserwaltung bzw. die PI können eine Einweisung in eine Notunterbringung verfügen. Alternative Möglichkeiten/Schlafmöglichkeiten für akute Obdachlosigkeit gibt es in Gotha NICHT (etwa bei Diakonie oder Caritas)!
Die Ordnungsbehörde muss prüfen, ob eine Gefährdungslage vorliegt (insbesondere beispielsweise im Winter bei kalten Temperaturen) und falls eine Gefährdung vorliegt eine Unterbringung, jedoch zunächst nur für die Nacht, organisieren. Es handelt sich hierbei ausdrücklich nicht um eine „Soziale Hilfe“ oder ein Wohnungsangebot, sondern lediglich um eine akute kurzfristige Unterbringung zur Abwendung der bestehenden Gefahrenlage – zur sogenannten Gefahrenabwehr. Die Stadt/Gemeinde hat die Möglichkeit die Betroffenen in eine Pension/Hotel oder anderen Wohnraum unterzubringen (z.B. Notschlafstelle). Die Entscheidung darüber obliegt der Ordnungsbehörde. Besteht die Obdachlosigkeit weiter, muss täglich neu geprüft werden, ob eine Gefährdung vorliegt und weiterhin eine Unterbringung erfolgen muss.
Neben der Erwirkung einer Unterbringung durch die Stadt für die konkrete Nacht, sind folgende Dinge schnellstmöglich zu machen. In Fällen, wo die Obdachlosigkeit noch nicht akut besteht, sind diese im Idealfall zu machen, bevor die Situation akut wird:
Meist sind weitergehende soziale Hilfen notwendig, um aus der Situation der (drohenden) Obdachlosigkeit herauszukommen. Suchen Sie schnellstmöglich eines der vorhanden Beratungsangebote in Gotha auf, beispielsweise unsere Sozial- und Lebensberatung. Gemeinsam kann nach Lösungen und Wegen aus der Obdachlosigkeit gesucht werden.
Eine relativ kurzfristige Lösung zur Abwendung der akuten Obdachlosigkeit ist die Unterbringung in einer Pension. Sind die Betroffenen im Leistungsbezug eines Sozialleistungsträgers, zahlt der zuständige Kostenträger z.B. Jobcenter oder Sozialamt) jedem Anspruchsberechtigten die Kosten der Unterkunft (sog. KdU). Diese können auch für Pensionen/Zimmervermietungen beantragt werden (formlos), wenn sich kein regulärer Wohnraum kurzfristig finden lässt. Da es sich aufgrund der bestehenden oder drohenden Obdachlosigkeit um einen Härtefall handelt, werden die Anträge auf Übernahme der Pensionskosten i.d.R., zumindest für einen gewissen Zeitraum bewilligt. So ist die akute Obdachlosigkeit abgewendet und verschafft dem Betroffenen Zeit, sich um regulären Wohnraum zu bemühen. Listen mit potenziellen Vermietern erhalten Sie ebenfalls in der o.g. Beratungsstelle.
Ist mittelfristig kein regulärer Wohnraum für den Betroffenen zu finden, da eventuell zu viele Problemlagen bestehen (z.B. Mietschulden, Suchtproblematik) muss mit dem Sozialamt und ggfs. auch dem zuständigen Kostenträger geschaut werden, welche intensiveren Hilfen den Betroffenen bei der Bewältigung seiner Problemlagen unterstützt (z.B. Darlehen für Mietschulden über Jobcenter oder Sozialamt, ambulante soziale Betreuung/Begleitung über Sozialamt, stationäre Hilfe (Wohnheim, Klinik….)
Kontakt Sozialamt Gotha, Abt. Sozialer Dienst, Mauerstraße 20, 99867 Gotha,Telefon: (03621) 214-0