Verhinderungspflege
Was ist eine Verhinderungspflege?
Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse bis zu einem Gesamtbetrag von 1.612 € die Kosten für eine Ersatzpflegekraft.
Wie kann ich sie nutzen?
Die Verhinderungspflege können Sie stunden- oder tageweise in Anspruch nehmen. Die Ersatzpflegekraft übernimmt je nach Bedarf alle pflegerischen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, welche sonst von der verhinderten Pflegeperson erbracht werden. Leistungen, Zeit und Umfang werden im Vorfeld abgesprochen.
Kann ich dieses Geld auch privat von der Pflegekasse abrufen?
Ja, wenn Sie eine entsprechende Rechnung für die entstandenen Kosten einer Ersatzpflegekraft bei der Pflegekasse vorlegen.
Kann dafür eine Privatperson engagiert werden?
Ja.
Wie läuft die Abrechnung?
Die Verhinderungspflege ist eine so genannte Erstattungsleistung. Sie bezahlen die Ersatzpflegekraft und bekommen nach Vorlage der Rechnung/ Quittung die entstandenen Kosten erstattet. Pflegedienste rechnen meist direkt mit den Pflegekassen ab.
Gibt es Verhinderungspflege auch für Menschen mit Behinderungen?
Ja. Menschen mit Behinderungen können die Leistungen stundenweise auch über den Familienunterstützenden Dienst geltend machen und somit die Finanzierung der Betreuungskosten abdecken. Außerdem ist eine vorübergehende Aufnahme (für die Dauer des Urlaubs der Pflegeperson) in eine Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen möglich. Die Unterbringung erfolgt in der Regel in einem Gästezimmer. Ein Eigenanteil ist zu zahlen, dafür können auch die sogenannten Entlastungsleistungen eingesetzt werden.